Hautkrebsscreening
Das Hautkrebs-Screening ist ab sofort eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und gehört zum Krebsfrüherkennungs-
programm. Sie haben ab dem Alter von 35 Jahren (bei manchen Krankenkassen ab 20 Jahren) einen Anspruch sich alle 2 Jahre von Ihrem Arzt auf verdächtige Veränderungen der Haut untersuchen zu lassen. Eine Beratung über andere präventive Maßnahmen erfolgt zusätzlich im Rahmen des Hautkrebs-Screenings. Früh erkannt, sind alle Hautkrebsarten sehr gut heilbar.
Heller Hautkrebs
Ausgelöst durch eine chronische Lichtschädigung, tritt heller Hautkrebs (insbesondere bei Menschen mit lichtempfindlicher Haut) nach langjähriger Sonnenbelastung, auf. Kopf, Stirn, Nase, Lippen, Unterarme und Hände sind bevorzugt betroffen. Am häufigsten treten so genannte aktinischen Keratosen (raue Lichtschwielen), gefolgt von Basalzellkarzinom und Stachelzellkarzinom, auf.
Behandlung
Chirurgische Entfernung
Laser
Kryotherapie
Photodynamische Therapie (PDT)
Photodynamische Therapie (PDT)
Die PDT ist ein komfortables Verfahren, das zur Behandlung von flächenhaften Hautkrebsvorstufen besonders geeignet ist. Bei Patienten mit Organerkrankungen, bei denen ein chirurgischer Eingriff mit erhöhten Risiken verbunden ist (z.B. hohes Alter, Wundheilstörungen von Diabetikern), werden wahlweise Cremes/Lösungen/Pflaster (sogenannte Sensibilisatoren) auf die Haut aufgetragen. Daraufhin erfolgt die Bestrahlung mit dem rötlichen Speziallicht.
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen die PDT nicht. Wir bieten die Behandlung in unserer Praxis als Selbstzahlerleistung an. Da der Gebührenausschuss der Bundesärztekammer die Abrechnung der PDT bestätigt hat, erstatten die privaten Krankenkassen die Therapie. Die konkreten Kosten sind in der Regel von Art und Ausdehnung der Hautkrebsvorstufen abhängig. Arztrechnungen sind steuerlich absetzbar!
Schwarzer Hautkrebs (malignes Melanom) kann nur operativ entfernt werden.